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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Habichtstein Resort GmbH

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung sowie für die Erstellung touristischer Leistungen. Nach ihnen allein richtet sich der Inhalt dieses Auftrages, soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Auftragsbestätigung bzw. Ihr Bestätigungsschreiben anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die im Widerspruch zu diesem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil und zwar selbst dann nicht, wenn wir der Auftragsbestätigung bzw. dem Bestätigungsschreiben nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

3. Für den Individualgast (bis zu 14 Personen) gelten folgende Abbestellungsfristen:
- bis 22 Tg. vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
- 15 Tg. vor Ankunft = bis zu 50 % der vereinbarten Logisnächte
- bis 4 Tg. vor Ankunft = bis zu 30 % der vereinbarten Logisnächte
- ab 3 Tg. vor Ankunft = werden berechnet
für Übernachtung und Frühstück 80 %
für Übernachtung und Halbpension 70%
und für Übernachtung und Vollpension 60 %

Für Kontingente von mehr als 15 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:
- bis 90 Tg. vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
- bis 45 Tg. vor Ankunft = bis zu 50 % der vereinb. Logisnächte
- bis 30 Tg. vor Ankunft = bis zu 20 % der vereinb. Logisnächte
- bis 10 Tg. vor Ankunft = bis zu 10 % der vereinb. Logisnächte

Umfaßt das vereinbarte Kontingent mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.

4. Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen s Gültigkeit:
20 - 5O Teilnehmer (Räume bis 100 qm)= 6 Wochen
ab 100 Teilnehmer (Räume von 200 bis 600 qm)= 8 Wochen

5. Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistun-gen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchtem Logis um eine Aufwandersparnis von 20%. Auf Vereinbarungen für zusätzlichen wird bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandersparnis von 40% gewährt, jedoch minimal die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlich-keiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.

6. Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 7 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilneh-merzahl.

7. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten verein-barte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermittler verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

8. Werden vom Vermittler erbetene Voraussetzungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe - spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen. Die ausgezeichneten Preise sind lnklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt.). Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

9. Überschreitet der Zeitpunkt zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen mit vorheriger Ankündigung vor-zunehmen.

10.Alle Preisauszeichnungen und -vereinbarung werden ab dem 01. 01. 2002 in Euro ausgewiesen. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

11. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der vom Gast überlassenen Räume berechtigt den Vermitter zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne daß hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

12.Wird der Vermittler durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Vermittler dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die ander-weitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

13.Mängel, welche bei einer Pauschalreise Ihrerseits zu Reklamationen führen, müssen innerhalb einer Frist von 8 Tagen schriftlich beim Veranstalter der Reise angezeigt werden. Hierbei ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.

14.Rechte aus diesem Vertrag dürfen Sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht an Dritte abtreten oder verpfänden. Die Pflichten aus diesem Auftrag müssen Sie persönlich erfüllen. Eine Übertragung auf Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

15.Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag ist Alexisbad, es sei denn, daß in diesem etwas anderes ausdrücklich schriftlich bestimmt worden ist.

16.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über das Zustandekommen und die Erfüllung dieses Vertrages ist Quedlinburg, soweit es sich um Verträge mit Vollkaufleuten handelt.

17.Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ungültigen Bestimmung entspricht.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Habichtstein Resort GmbH vom 18.04.2007



Habichtstein Resort GmbH
Geschäftsführer: Ulf Richter
Kreisstraße 4
D-06493 Alexisbad

Telefon 039484-780
Telefax 039484-78380
Kontakt



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